Entwurf: Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2024
Kundmachung: Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Nachtragsvoranschlag der Gemeinde Eidenberg für das Jahr 2024 von heute an eine Woche, das ist bis zum 03.07.2024, im Gemeindeamt Eidenberg zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann.
Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden.
Download: Kundmachung Betreff Entwurf Nachtragsvoranschlag 2024
Download: Entwurf - Mittelfristiger Finanzplan zum 1. Nachtragsvoranschlag 2024
Download: Entwurf - 1. Nachtragsvoranschlag 2024
Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung obigen Aushang auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafeln noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben. Die rechtlich relevanten Amtstafeln sind die der jeweiligen zuständigen Behörde.
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