Kundmachung: Die Gemeinde Eidenberg beabsichtigt einen Teil der Wegparzelle Nr. 1354/1, KG Eidenberg, als öffentliches Gut aufzulassen.
Aus diesem Grunde wird gemäß§ 11 Abs. 6 Oö. Straßengesetz 1991 idgF. in der Zeit vom 06.02.2025 bis 20.02.2025 (zwei Wochen) darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen des Landes OÖ, Abt. Geoinformation und Liegenschaft GZ: 3786-2/24 (Blatt 1) in der Zeit vom 21.02.2025 bis 24.03.2025 (vier Wochen) zur öffentlichen Einsichtnahme beim Gemeindeamt Eidenberg während der Amtsstunden aufliegen.
Während der Planauflage kann jedermann gemäß § 11 Abs. 7 des Oö. Straßengesetz 1991 idgF, die berechtigten Interessen glaubhaft macht, schriftliche Einwendungen und Anregungen beim Gemeindeamt einbringen.
Kundmachung: Auflassung Teilstück Wegparzelle 1354/1, KG Eidenberg
Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung obigen Aushang auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafeln noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben. Die rechtlich relevanten Amtstafeln sind die der jeweiligen zuständigen Behörde.
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