Information zur Weiterführung. Der Fördertopf für die außerschulische Nachhilfe wurde um weitere vier Jahre (bis 31. Juli 2028) eingerichtet. Die Förderkriterien sind unverändert. Die Höhe der Förderung ist pro Semester und Kind mit 150 Euro in Form eines Gutscheines festgelegt.
Die Förderung kann seitens der Schule bzw. eines Erziehungsberechtigten beantragt werden.
Informationen und das Antragsformular sind auf www.familienkarte.at nachzulesen.
Informationsblatt - Für die finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfeförderung)
Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die imZusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfe) anfallen. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite, insbesondere vor Prüfungen, Lernzielkontrollen und Schularbeiten bzw. im Falle einer Nachprüfung ausgeglichen sowie eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden.
Förderkriterien und Förderablauf
Genaue Informationen sind auf www.familienkarte.at zu finden. Telefon: 0732/7720-18772
Download: Informationsblatt Oö. Nachhilfeförderung
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