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 Lydia Schmidinger
Michael Thomasberger   

LogoFamilienkarte LogoInformation zur Weiterführung.  Der Fördertopf für die außerschulische Nachhilfe wurde um weitere vier Jahre (bis 31. Juli 2028) eingerichtet. Die Förderkriterien sind unverändert. Die Höhe der Förderung ist pro Semester und Kind mit 150 Euro in Form eines Gutscheines festgelegt.
Die Förderung kann seitens der Schule bzw. eines Erziehungsberechtigten beantragt werden. 
Informationen und das Antragsformular sind auf www.familienkarte.at nachzulesen.


Informationsblatt - Für die finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfeförderung)
Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die imZusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfe) anfallen. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite, insbesondere vor Prüfungen, Lernzielkontrollen und Schularbeiten bzw. im Falle einer Nachprüfung ausgeglichen sowie eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden.

Förderkriterien und Förderablauf

  • Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl.Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines.
  • Der Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin muss in Oberösterreich sein.
  • Die Antragsstellung kann direkt von den Eltern oder seitens der Schule für Schüler:innen im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe (alle Schultypen) durchgeführt werden.
  • Geförderte Nachhilfe beschränkt sich auf die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite Fremdsprache. Wird an der Schule Förderunterricht angeboten, ist dieser vom Schüler zwingend zu besuchen.
  • Der Nachhilfeunterricht muss bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen müssen mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung haben. Eine Gesamtauflistung ist auf www.familienkarte.at zu finden.
  • Der an die Eltern übermittelte Gutschein ist bei einer deklarierten Nachhilfeeinrichtung
    einzulösen.
  • Die Nachhilfeeinrichtung verrechnet die eingelösten Gutscheine mit dem Land Oberösterreich.

Genaue Informationen sind auf www.familienkarte.at zu finden. Telefon: 0732/7720-18772
Download: Informationsblatt Oö. Nachhilfeförderung