Kundmachung: Die vom Gemeinderat am 07.02.2024 beschlossene Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.27 und Änderung des ÖEK Nr. 2.09 wird gemäß den Bestimmungen des§ 34 (5) Oö. Raumordnungsgesetz 1994 idgF. kundgemacht.
Die Pläne wurden mit Bescheid des Landes Oberösterreich RO-2022-842886/25-Ja vom 15.04.2024 aufsichtsbehördlich genehmigt.
Die Pläne liegen durch zwei Wochen am Gemeindeamt Eidenberg zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf und werden mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.
Die Pläne liegen nach Inkrafttreten während der Amtsstunden am Gemeindeamt zur Einsichtnahme für Jedermann auf.
Aushang Flächenwidmungsplan - Änderung
Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung obigen Aushang auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafeln noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben. Die rechtlich relevanten Amtstafeln sind die der jeweiligen zuständigen Behörde.
Einen