Kundmachung: Ermittlung der Schöffen- und Geschworenen
Gemäß den Bestimmungen des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990 BGBI. Nr. 113/1990 wird hiermit kundgemacht, dass das Zufallsverfahren gemäß § 5 (1) dieses Gesetzes am 21. März 2024 durch den Bürgermeister durchgeführt wurde.
Gemäß § 5 (3) liegt dieses Verzeichnis vom heutigen Tage an bis einschließlich 5. April 2024 während der Amtsstunden am Gemeindeamt Eidenberg zur öffentlichen Einsicht auf. Gemäß § 5 ( 4) kann jedermann innerhalb der Auflegungsfrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen (§§ 1 - 3) nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag (§4) stellen.
Kundmachung Schöffen- und Geschworenenermittlung
Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung obigen Aushang auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafeln noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben. Die rechtlich relevanten Amtstafeln sind die der jeweiligen zuständigen Behörde.
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