Kundmachung über die Ermittlung der Geschworenen und Schöffen Gemäß § 5 Abs. 2 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990, BGBI. 256/1990 idgF. wird hiermit kundgemacht, dass am Donnerstag, 21. März 2024 um 09:00 Uhr am Gemeindeamt Eidenberg die Ermittlung der Geschworenen und Schöffen für die Jahre 2025 und 2026 in einem öffentlichen Verfahren automationsunterstützt durch ein „Zufallsverfahren" stattfindet.
In diesem Verfahren werden die Entsprechung des Gesetzes die Schöffen (Ermittlung von von fünf von tausend der in der Wählerevidenz enthaltenen Personen), welche das 25., nicht aber das 65. Lebensjahr vollendet haben und im Wählerverzeichnis der Gemeinde Eidenberg eingetragen sind, nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Auslosungsverfahren öffentlich ist und jedermann berechtigt ist, daran teilzunehmen.
Kundmachung - Ermittlung der Schöffen und Geschworene
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