GemeindeFlächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.33 - Örtliches Entwicklungskonzept - Änderung Nr. 2.12
Änderung Ortszentrum Eidenberg - Standort Nahwärme Öffentliche Auflage §33 (3) Oö. ROG 1994
Kundmachung: Gemäß den Bestimmungen des §33 (3) Oö. ROG 1994 idgF. wird darauf hingewiesen, dass die Planentwürfe zur öffentlichen Einsichtnahme am Gemeindeamt aufliegen.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wird dies durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, bis einschließlich 23.06.2025 schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Gemeindeamt einbringen kann.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Gemeindeamt Eidenberg einzubringen.

Aushang: pdfFlächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.33 ÖEK Änderung Nr. 2.12

Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung obigen Aushang auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafeln noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben. Die rechtlich relevanten Amtstafeln sind die der jeweiligen zuständigen Behörde.