Sozialberatungsstelle Tipps 2021 01Tipp von den Sozialberatungsstellen Bad Leonfelden / Engerwitzdorf / Feldkirchen / Gramastetten / Hellmonsödt / Ottensheim

Zuschuss zur Kurzzeitpflege in Alten- und Pflegeheimen
Unter Kurzzeitpflege versteht man den vorübergehenden, zeitlich bis zu 3 Monaten befristeten, Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim.

Die Inanspruchnahme eines Kurzzeitpflegeplatzes ist unabhängig von der Pflegegeldeinstufung. Die Kosten für die Kurzzeitpflege sind selbst zu tragen.
Ab 1. Jänner 2021 kann ein Zuschuss von maximal 30 Euro pro Kurz-zeitpflegetag beantragt werden. Der Zuschuss wird für höchstens
21 Tage pro Kalenderjahr gewährt. Voraussetzung ist, dass unmittelbar danach kein unbefristeter Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim anschließt.
Anspruchsberechtigt sind Personen in Lebensgemeinschaften, deren Haushaltseinkommen 2.240 Euro nicht übersteigt. Bei Alleinstehenden dürfen Einkommen oder Pension 1.765,56 Euro nicht übersteigen.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die

Sozialberatungsstelle Gramastetten
des Sozialhilfeverbandes UU und des Roten Kreuzes
Marktstraße 17 (Gemeindeamt EG)
4201 Gramastetten
Tel. 07239/20417
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Elfriede Freiseder

Bürozeiten:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 15.30 – 18.00 Uhr
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sowie nach Vereinbarung – bei Bedarf auch Hausbesuche möglich