Aufnahme in die Volksschule Eidenberg für das Schuljahr 2025/26
I. Allgemeine Schulpflicht
Kinder, die in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem 02.09.2018 und einschließlich dem 01.09.2019 geboren sind, werden am 1. September 2025 schulpflichtig.
II. Schülereinschreibung
Die schulpflichtig werdenden Kinder sind von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten bei der Schülereinschreibung in der sprengelmäßig zuständigen Volksschule anzumelden.
Zur Schülereinschreibung sind folgende Personaldokumente mitzubringen bzw. zu übermitteln:
Die Anmeldung ist elektronisch, postalisch oder persönlich unter folgenden Adressen und zu folgenden Zeiten möglich:
Das Kind muss aber jedenfalls bei der pädagogischen Schuleinschreibung persönlich vorgestellt werden.
III. Pädagogische Schülereinschreibung
Zur pädagogischen Schülereinschreibung zu Beginn des Sommersemesters werden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zeitgerecht eingeladen.
IV. Vorzeitige Aufnahme
Kinder, die zwischen dem 1. September 2019 und 1. März 2020 das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.
Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung (pädagogischer Teil) beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.
Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.
Die unter II. angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dir. Dipl. Päd. Ilona Rechberger BEd
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