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 Lydia Schmidinger
Michael Thomasberger   

Volksschule LogoAufnahme in die Volksschule Eidenberg für das Schuljahr 2025/26
I. Allgemeine Schulpflicht
Kinder, die in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem 02.09.2018 und einschließlich dem 01.09.2019 geboren sind, werden am 1. September 2025 schulpflichtig.

II. Schülereinschreibung

Die schulpflichtig werdenden Kinder sind von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten bei der Schülereinschreibung in der sprengelmäßig zuständigen Volksschule anzumelden.

Zur Schülereinschreibung sind folgende Personaldokumente mitzubringen bzw. zu übermitteln:

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. die Meldebestätigung
  3. bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bescheinigt
  4. bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument und
  5. die Sozialversicherungskarte des Schülers/der Schülerin sowie
  6. das schuleigene Datenblatt für die Schuleinschreibung.
  7. das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.
  8. das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.

Die Anmeldung ist elektronisch, postalisch oder persönlich unter folgenden Adressen und zu folgenden Zeiten möglich:

  • Elektronisch: die Unterlagen senden Sie bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis 22.11.2024
  • Postalisch an: Volksschule Eidenberg, z.H. Direktion, Kirchenweg 7, 4201 Eidenberg (Unterlagen müssen bis 22.11.2024 einlangen) oder in unseren Postkasten werfen
  • Persönlich: am 14.11.2024 von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr oder nach persönlicher Terminvereinbarung

Das Kind muss aber jedenfalls bei der pädagogischen Schuleinschreibung persönlich vorgestellt werden.

III. Pädagogische Schülereinschreibung

Zur pädagogischen Schülereinschreibung zu Beginn des Sommersemesters werden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zeitgerecht eingeladen.

IV. Vorzeitige Aufnahme

Kinder, die zwischen dem 1. September 2019 und 1. März 2020 das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.

Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung (pädagogischer Teil) beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.

Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.

Die unter II. angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,
Dir. Dipl. Päd. Ilona Rechberger BEd