Heizkostenzuschuss 2025 26 01Das Land Oberösterreich gewährt auch für die Heizperiode 2025/26 einen Heizkostenzuschuss an sozial bedürftige Personen in Höhe von 200 Euro pro Haushalt. 
Dieser kann von 16. März bis 15. Mai 2026 online beantragt werden. Spätere Antragstellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wer wird gefördert?

  1. Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:
    • Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. März 2026
    • Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
    • Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt).
  2. Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt
  3. Von dem Zuschuss ausgenommen sind:
    •  Asylwerberinnen und Asylwerber iSd § 2 Abs. Z 14 AsylG

    •  Subsidiär Schutzberechtige iSd § 8 AsylG
    •  Vertriebene iSd § 62 AsylG
     •  Bewohnerinnen und Bewohner, welche in zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, leben. Dies gilt u.a. für Einrichtungen gemäß §§ 20 und 21 Oö. SHG 1998, § 12 Abs. 2 Z 1 und § 17 Abs. 3 Z 5 Oö. ChG.
    •  Strafgefangene und Untergebrachte in Justizanstalten.

Heizkostenzuschuss 2025 26Was wird gefördert?
Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Zuschuss gewährt.
Wie wird gefördert?
Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2025/2026 in Höhe von jeweils 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.

Weitere Informationen:  Land Oberösterreich - Heizkostenzuschuss