Gesamtüberarbeitung des Flächenwidmungsteils der Gemeinde Eidenberg.
Termin und Ort: Donnerstag, 6. November 2025, 19.00 Uhr, Kulturstadl Eidenberg (Eingang Kirchenweg 2) mit Ortsplaner DI Stefan Müllehner
➤ Informationen zum Verfahrensablauf ➤ Informationen zur Antragstellung bzgl. Neu- oder Umwidmung von Grundstücken ➤ Informationen zu den anfallenden Kosten ➤ Beantwortung von Fragen im Anschluss
KUNDMACHUNG der Absicht zur Gesamtüberarbeitung des Flächenwidmungsteils gemäß § 33 Abs. 1 Oö. ROG. 1994 idgF.
Der Bürgermeister der Gemeinde Eidenberg macht gemäß § 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 (Oö. ROG 1994) bekannt, dass beabsichtigt wird, den Flächenwidmungsteil (§18 Abs. 1 Zif. 1 des Oö. ROG 1994) des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Eidenberg neu zur erlassen bzw. grundlegend zu überprüfen. Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist aufgefordert, seine Planungsinteressen beim Gemeindeamt Eidenberg schriftlich bekannt zu geben. Aufforderung zur Bekanntgabe von Planungsinteressen
Gemäß § 33 Abs. 1 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 idgF. besteht eine vierwöchige Kundmachungspflicht an der Amtstafel und eine Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde. Es wird hiermit die Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, seine Planungsinteressen innerhalb der Kundmachungsfrist
vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich 25. November 2025 schriftlich beim Gemeindeamt Eidenberg, 4201 Eidenberg, Stiftsstraße 2, einbringen kann. (Formular ist am Gemeindeamt erhältlich bzw. steht als Download auf der Homepage zur Verfügung)
Aushang:
Bürgerinfo Eidenberg Aktuell 05_2025