Gemeinde

Kundmachung über die Ermittlung der Geschworenen und Schöffen Gemäß § 5 Abs. 2 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990, BGBI. 256/1990 idgF. wird hiermit kundgemacht, dass amFreitag, 15. Mai 2026 um 11:00 Uhr am Gemeindeamt Eidenberg die Ermittlung der Geschworenen und Schöffen für die Jahre 2026 und 2027 in einem öffentlichen Verfahren automationsunterstützt durch ein „Zufallsverfahren" stattfindet.

In diesem Verfahren werden die Entsprechung des Gesetzes die Schöffen  (Ermittlung von fünf von tausend der in der Wählerevidenz enthaltenen Personen), welche das 25., nicht aber das 65. Lebensjahr vollendet haben und im Wählerverzeichnis der Gemeinde Eidenberg eingetragen sind, nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Auslosungsverfahren öffentlich ist und jedermann berechtigt ist, daran teilzunehmen.
angeschlagen am 11.05.2026 abgenommen
Aushang: Kundmachung - Geschworenen und Schöffen

Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung obigen Aushang auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafeln noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben. Die rechtlich relevanten Amtstafeln sind die der jeweiligen zuständigen Behörde.